Aufgaben im Verwaltungsrecht

Die öffentliche Verwaltung übernimmt die administrativen Tätigkeiten im System der Gewaltenteilung und gehört dabei der Exekutive an. Die öffentliche Verwaltung arbeitet im Dienste des Staates oder eines öffentlich-rechtlichen Trägers. Handlungen der Verwaltung richten sich stets strikt nach den jeweiligen landesrechtlichen Gesetzgebungen. Neben dem Finanzbereich stehen auch die Eingriffsverwaltung und die Lenkungsverwaltung unter der Schirmherrschaft der öffentlichen Verwaltung. Typische Aufgaben sind beispielsweise der Erlass eines Verwaltungsaktes oder einer Rechtsverordnung. Instrumente, um den Aufgaben nachzukommen, sind dabei vor allem die Enteignung, der Einkauf am herkömmlichen Markt sowie die Eigenproduktion.